Wichtige Änderungen im neuen Jahr 2026

Wichtige Änderungen im neuen Jahr 2026

2026

 

 

 

  • Der Mindestlohn wird erhöht von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde.

  • Im Minijob darf man jetzt bis 603 € im Monat verdienen.

  • Es gibt  4 Euro mehr Kindergeld im Monat.

  • Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 2,5 % auf bis zu 2,9 %.
    (bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse).

  • Schwerbehinderte, die ab dem 1.1. 1964 geboren sind, können jetzt erst im Alter von 65 Jahren ohne Abzüge ihre Altersrente beziehen.
    Eine Altersrente ab einem Alter von 62 Jahren ist weiterhin möglich, jedoch mit einem dauerhaften Abzug von 10,9 %.
    Grundsätzliche Voraussetzung ist weiterhin einen Schwerbehinderung von 50 und 35 Versicherungsjahre.

  • In der Eingliederungshilfe steigt der Vermögensfreibetrag auf 71.190 €.
    Einkommens- und Vermögensprüfungen beim Partner gibt es nicht mehr.

  • Die Verhinderungspflege kann nur noch für das aktuelle und das Vorjahr abgerechnet werden. Die rückwirkende Geltendmachung bis zu 4 Jahren entfällt.

  • Man kann zu seiner Erwerbsminderungsrente mehr dazu verdienen.
    Bei der vollen Rente bis zu 20.700 Euro. Bei der Teil-Erwerbsminderungsrente bis zu 41.500 €